Kurz erklärt
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind Apps oder Webanwendungen, die den Pflegealltag zu Hause erleichtern sollen. Sie können zum Beispiel dabei helfen, Selbstständigkeit zu erhalten, pflegende Angehörige im Alltag zu unterstützen oder typische Pflegesituationen besser zu organisieren.
Wichtig sind vor allem diese Punkte:
- Anspruch besteht grundsätzlich für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5
- die Nutzung muss in der eigenen Häuslichkeit stattfinden
- erstattet werden nur Anwendungen, die im DiPA-Verzeichnis des BfArM gelistet sind
- der Antrag läuft über die Pflegekasse
- die erste Bewilligung ist in der Regel befristet, maximal auf sechs Monate
- Funktionen außerhalb des bewilligten Umfangs können Mehrkosten auslösen
Für Angehörige ist vor allem entscheidend: Nicht jede Pflege-App ist automatisch eine erstattungsfähige DiPA. Maßgeblich ist immer, ob die Anwendung offiziell als DiPA aufgenommen wurde.
Was genau eine DiPA ist
DiPA sind keine allgemeinen Gesundheits- oder Organisations-Apps. Der Gesetzgeber meint damit digitale Anwendungen, die gezielt für die Pflegesituation gedacht sind.
Dazu können laut Gesetz und offiziellen Informationen Anwendungen gehören, die:
- von der pflegebedürftigen Person selbst genutzt werden
- gemeinsam mit Angehörigen genutzt werden
- in bestimmten Fällen zusammen mit einem ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden
- helfen, Fähigkeiten zu erhalten oder zu verbessern
- die häusliche Versorgungssituation stabilisieren
Das Bundesgesundheitsministerium nennt ausdrücklich nicht nur klassische Apps, sondern auch browserbasierte Webanwendungen oder andere Softwarelösungen.
Was keine DiPA ist
Gerade hier passieren viele Missverständnisse.
Nach § 40a Abs. 1a SGB XI zählen insbesondere nicht als DiPA:
- Anwendungen für den allgemeinen Lebensbedarf
- reine Informations- oder Wissensangebote
- reine Kommunikations- oder Verwaltungsanwendungen
- Anwendungen, die nur bei der Beantragung von Leistungen helfen
- reine Tools zur Arbeitsorganisation von Pflegediensten
Praktisch heißt das: Eine App ist nicht schon deshalb erstattungsfähig, weil sie irgendetwas mit Pflege zu tun hat.
Wer Anspruch haben kann
Offizielle Informationsseiten nennen als Zielgruppe pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben.
Das ist wichtig, weil der Anspruch auf DiPA an die häusliche Pflegesituation anknüpft. Die Anwendung soll den Alltag in der Wohnung oder im Haus der betroffenen Person unterstützen – nicht irgendeinen beliebigen digitalen Service.
Für Angehörige bedeutet das:
- Sie können eine DiPA oft mitnutzen, wenn die Anwendung genau dafür gedacht ist.
- Der Anspruch läuft trotzdem über die pflegebedürftige Person.
- Entscheidend ist immer der konkrete Nutzen für die Pflegesituation zu Hause.
Warum das BfArM-Verzeichnis so wichtig ist
Die wichtigste praktische Hürde ist das DiPA-Verzeichnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Nur Anwendungen, die dort aufgenommen wurden, kommen überhaupt für eine Erstattung durch die Pflegekasse in Betracht.
Das Verzeichnis ist wichtig, weil dort geprüft wird, ob eine Anwendung:
- die formalen Anforderungen erfüllt
- sicher und funktionstauglich ist
- für die Pflege geeignet ist
- den vorgesehenen pflegerischen Nutzen nachweisen kann
Wer eine interessante Pflege-App findet, sollte deshalb nicht zuerst abonnieren, sondern zuerst prüfen:
- Ist die Anwendung im DiPA-Verzeichnis gelistet?
- Welche Funktionen sind dort genau beschrieben?
- Sind ergänzende Unterstützungsleistungen vorgesehen?
- Welche Kosten wären möglicherweise selbst zu tragen?
So läuft der Antrag bei der Pflegekasse
Der Antrag läuft nicht über einen App-Store, sondern über die Pflegekasse.
Schritt 1: Anwendung im DiPA-Verzeichnis prüfen
Vor dem Antrag sollten Sie immer zuerst das offizielle Verzeichnis prüfen. Ohne Listung gibt es in der Regel keine Erstattung als DiPA.
Schritt 2: Konkreten Nutzen für den Alltag notieren
Notieren Sie am besten kurz, welches Problem die Anwendung lösen soll, zum Beispiel:
- mehr Struktur im Pflegealltag
- Unterstützung bei Demenzsituationen
- Förderung bestimmter Fähigkeiten
- Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Ablauf
Je konkreter der Bezug zur häuslichen Pflege ist, desto leichter lässt sich der Antrag einordnen.
Schritt 3: Antrag bei der Pflegekasse stellen
Die Pflegekasse entscheidet laut Gesetz über die Notwendigkeit der Versorgung mit der digitalen Pflegeanwendung.
Sinnvoll ist ein kurzer Antrag mit:
- Name der gewünschten DiPA
- Verweis auf die Listung im DiPA-Verzeichnis
- kurzer Begründung, warum die Anwendung im konkreten Pflegealltag helfen soll
- Bitte um Entscheidung über die Versorgung mit der DiPA
Schritt 4: Befristete Erstbewilligung beachten
Nach § 40a Abs. 2 SGB XI wird die erste Bewilligung befristet. Die Frist darf höchstens sechs Monate betragen.
In dieser Zeit prüft die Pflegekasse, ob:
- die DiPA tatsächlich genutzt wird
- der Zweck der Versorgung im konkreten Fall erreicht wird
Wenn das der Fall ist, soll die Bewilligung anschließend unbefristet weiterlaufen. Ein neuer Antrag ist dafür laut Gesetz nicht erforderlich.
Was bei Kosten und Mehrkosten wichtig ist
Bei DiPA sollten Angehörige zwei Dinge sauber trennen:
- den Leistungsanspruch an sich
- mögliche Mehrkosten
Das Gesetz sagt klar: Wenn sich Pflegebedürftige für Funktionen oder Anwendungsbereiche entscheiden, die über den gelisteten Umfang hinausgehen, müssen sie diese Mehrkosten selbst tragen.
Deshalb sollten Sie vor einer Zusage immer prüfen:
- welche Funktionen genau erstattungsfähig sind
- ob Zusatzpakete oder Premiumfunktionen extra kosten
- ob ergänzende Unterstützungsleistungen vorgesehen sind
- welche Beträge die Pflegekasse konkret bewilligt
Gerade bei digitalen Produkten ist das wichtig, weil manche Angebote schnell zusätzliche Module oder kostenpflichtige Erweiterungen enthalten.
Wann eine DiPA für Angehörige sinnvoll sein kann
Eine DiPA kann besonders nützlich sein, wenn zu Hause zwar schon viel organisiert ist, aber der Alltag unnötig unübersichtlich oder belastend bleibt.
Typische Situationen sind zum Beispiel:
- Angehörige müssen wiederkehrende Pflegeschritte besser strukturieren
- bei Demenz braucht es mehr Anleitung, Orientierung oder feste Abläufe
- die pflegebedürftige Person soll bestimmte Fähigkeiten gezielt erhalten
- mehrere Beteiligte müssen in der häuslichen Versorgung besser zusammenarbeiten
Wichtig bleibt aber: Nicht jede digitale Lösung ist automatisch die beste. Entscheidend ist, ob sie im Alltag wirklich genutzt wird und zur Pflegesituation passt.
Häufige Fehler
Diese Fehler kommen bei DiPA besonders oft vor:
- Angehörige verwechseln irgendeine Pflege-App mit einer erstattungsfähigen DiPA
- sie prüfen das BfArM-Verzeichnis nicht vorab
- sie beantragen nur allgemein „eine App“, ohne den konkreten Nutzen zu beschreiben
- sie übersehen mögliche Mehrkosten
- sie dokumentieren die Nutzung in der befristeten Anfangsphase gar nicht
Je klarer der praktische Nutzen beschrieben ist, desto besser lässt sich der Antrag einordnen.
Fazit
DiPA sind kein Technik-Spielzeug, sondern ein eigener Leistungsbereich der Pflegeversicherung für die häusliche Pflege.
Für Angehörige sind vor allem diese Punkte wichtig:
- Anspruch besteht nicht für jede Pflege-App, sondern nur für gelistete DiPA.
- Maßgeblich ist das BfArM-Verzeichnis.
- Der Antrag läuft über die Pflegekasse.
- Die erste Bewilligung ist in der Regel befristet auf maximal sechs Monate.
- Mehrkosten für zusätzliche Funktionen können bei Ihnen hängen bleiben.
Wenn Sie den Pflegealltag zu Hause insgesamt besser ordnen wollen, lesen Sie auch unsere Übersicht zu Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI, unseren Überblick zu Krankenkassen und Pflegekassen und den Ratgeber zum Pflegestützpunkt.
Quellen
-
Gesetze im Internet / Bundesministerium der Justiz
§ 40a SGB XI – Digitale Pflegeanwendungen -
Bundesministerium für Gesundheit
Digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen -
GKV-Spitzenverband
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) -
gesund.bund.de
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)